Wohnbauförderung - Errichtung eines Eigenheims (verpflichtende Energieberatung und Energiekennzahlberechnung) |
| Änderung der Wohnbauförderungsrichtlinien für die Eigenheimförderung |
Sowohl die Stellungnahme einer anerkannten Energieberatungseinrichtung als auch die Energieberatung durch eine solche bleiben verpflichtend.
Der Energieausweis muss mit einem vom Land Steiermark anerkannten Programm laut OIB RL 6 berechnet werden und in der Internetdatenbank "ZEUS Steiermark" verspeichert sein. Wenden Sie sich diesbezüglich bitte an Ihren Energieausweisberechner. Wurde der Energieausweis von einer amtlich anerkannten Energieberatungseinrichtung (zB Energieagentur Obersteiermark) erstellt, ist der Energieausweis automatisch in "ZEUS Steiermark" verspeichert.
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WICHTIG: Seit 01. April 2009 muss man beim Einbau einer Wärmepumpe zusätzlich eine Solar- bzw. Photovoltaikanlage installieren. |
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INFOBLÄTTER UND FORMULARE:
Kosten: Stellungnahme der Energieberatungsstelle + Energieberatung + Berechnung des Energieausweis - € 490,-- (inkl. MWSt.)
Da die Berechnung und die Datenerhebung durch die Änderung aufgrund der "EU-Richtlinie 2002/91/EG über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden" bedeutend umfangreicher ist als bisher beim Energieausweis erforderlich war, fallen für die KundInnen auch höhere Kosten an. Die Kostensätze gelten für ein Einfamilienhaus, wenn sämtliche Pläne und Bauteilbeschreibungen (Fenster und Türen, Außenwand, Oberste Geschoßdecke, Kellerdecke, usw.) sowie alle Angaben zum Heizungs- und Warmwassersystem vorhanden sind. Die Aufwandsentschädigung enthält keine Bauaufnahme für Geometrie, Bauphysik und Haustechnik. Falls nachträglich die geplante Ausführung des Gebäudes vom Einreichplan bzw. von der bewilligten Bauphysik abweicht, fallen für die notwendigen Änderungen bei der Berechnung und die Neuaustellung des Energieausweises zusätzliche Kosten in der Höhe von € 60,-- inkl. MWSt. an.
Kosten: Stellungnahme der Energieberatungsstelle + Energieberatung + Überprüfung von externen Energieausweis - € 258,-- (inkl. MWSt.)
Wenn die Plausibilitätsprüfung ergbit, dass die Berechnung nicht ganz richtig ist, oder nicht dem Einreichplan (beheizter Keller, Dachböden, Lufträume, Flächen hinter Kniestock, etc.) entspricht, wird keine "Stellungnahme der Energieberatungseinrichtung" ausgestellt. Korrekturvorschläge und Unterstützung des Energieausweisberechners bei der Umsetzung von Änderungen sind in diesem Preis nicht enthalten.
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Neue Förderaktion Holzheizungen und Solaranlagen 2012 - Klima- und Energiefonds
Gefördert werden neu installierte Pellet- und Hackgutzentralheizungsgeräte, die einen bestehenden Ölkessel ersetzen sowie Solaranlagen. Die Förderaktion läuft von 17.04.2012 bis 31.12.2012.
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